Regelungen und Hinweise für die Abzeichnung von Leistungen
In der Regel werden alle Prüfungsangelegenheiten über das Zentrale Prüfungsamt geregelt. Für folgende Modulkomponenten gibt es allerdings Leistungsnachweise, bei denen Sie möglicherweise Unterschriften von uns benötigen. Hier finden Sie Informationen für die Abzeichnung von Leistungen in Ihrem:
Bachelorstudium Psychologie
Masterstudiengang Psychologie (PO 2017, AUG PO 2023 und KPP PO 2023)
- Regelung für die Abzeichnung des Nachweises zur Teilnahme am Lehrstuhl-Kolloquium
- Masterstudiengänge Psychologie: Erwerb des Leistungsnachweises "Kolloquium: aktuelle Forschungsergebnisse"