Anrechnung von Studienleistungen
Für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen ist die vollständige Einschreibung im Bachelor- oder Masterstudiengang Psychologie Voraussetzung. Für die Bearbeitung Ihres Anliegens wird Folgendes benötigt:
- der ausgefüllte Antrag im Original, d.h. mit Ihrer Unterschrift in nicht-digitaler Form
Liegt dieses Original nicht vor, so wird Ihr Antrag auch nicht geprüft werden. - Notenbescheide im Original und in Kopie (Vorlage im Sekretariat, bitte keine Originale per Post!)
- bei maschinell erstellten Ausdrucken des Transcript of Records (ToR) werden diese nicht ohne Unterschrift angerechnet. Verlangen Sie eine Bestätigung in Ihrem Prüfungsamt!
- aussagekräftige Veranstaltungsunterlagen, d.h. Skripte, Folien, Mitschriften oder Ähnliches, was den Inhalt erkennen lässt
Die Original-Unterlagen reichen Sie bitte im Sekretariat ein. Bitte informieren Sie sich vorab, ob das Sekretariat an diesem Tag auch besetzt ist, sofern Sie persönlich vorbeikommen möchten.
Alternativ können Sie uns auch gerne die Dokumente über unseren Briefkasten zukommen lassen:
Campus Rathaus Galerie | 3. OG, RG.03.07 | Willy-Brandt-Platz 17 | 42105 Wuppertal.
Im Eingangsbereich des Erdgeschosses finden Sie auf der linken Seite unseren weißen Briefkasten.
Wir werden Sie umgehend informieren, sobald der Original-Notenbescheid wieder abgeholt werden kann.
Die Veranstaltungsunterlagen können in digitaler Form eingereicht werden. Eine Zusendung per E-Mail ist bis maximal insgesamt 5 MB möglich, aber aufgrund der oft großen Datenmenge nicht empfehlenswert. In diesem Falle nutzen Sie bitte SCIEBO und teilen die Unterlagen mit Prof. Schulze. Selbstverständlich ist auch die Zusendung per Datenträger (CD, DVD, USB-Stick u.Ä.) möglich.
Nach Prüfung aller Unterlagen erhalten Sie von uns eine E-Mail, dass die Dokumente, die nicht zur Weiterleitung an den Vorsitzenden des Gemeinsamen Prüfungsausschusses Psychologie bestimmt sind, im Sekretariat zur Abholung bereit liegen.
Zu diesem Thema finden Sie hier Informationen des Zentralen Prüfungsamtes für